Die Gründung einer Genossenschaft ist spannend. Menschen mit gemeinsamen Zielen können sie nutzen. In Deutschland gibt es über 7.800 Genossenschaften, die seit über 175 Jahren existieren.
Der Weg zur Gründung einer Genossenschaft ist vielschichtig. Vom ersten Gedanken bis zur offiziellen Eintragung gibt es viel zu beachten. Dieser Leitfaden hilft Ihnen, die wichtigsten Schritte zu verstehen.
Zur Gründung einer Genossenschaft braucht man mindestens drei Personen. Diese können Einzelpersonen oder Firmen sein. Ein detaillierter Geschäftsplan ist für den Erfolg unerlässlich.
Die Satzung ist das Herz der Genossenschaft. Sie muss wichtige Informationen enthalten. Der Genossenschaftsvertrag ist die rechtliche Grundlage für das Zusammenarbeiten.
Wichtige Punkte
- Mindestens drei Personen zur Gründung erforderlich
- Sorgfältige Finanzplanung ist entscheidend
- Satzung mit Pflichtbestandteilen erstellen
- Wahl von Vorstand und Aufsichtsrat
- Gründungsprüfung durch Prüfungsverband
- Eintragung ins Genossenschaftsregister
- Anlaufphase von etwa 3-5 Jahren beachten
Was ist eine Genossenschaft?
Eine Genossenschaft ist in Deutschland eine besondere Rechtsform. Sie basiert auf Gemeinschaft und Zusammenarbeit. Mitglieder arbeiten zusammen, um gemeinsame Ziele zu erreichen.
Definition und rechtliche Grundlagen
Im Genossenschaftsrecht ist eine Genossenschaft als Gesellschaft mit offener Mitgliederzahl definiert. Ihr Hauptzweck ist es, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder zu fördern. Das Genossenschaftsgesetz (GenG) bildet die rechtliche Basis.
Geschichte der Genossenschaften in Deutschland
Genossenschaften haben in Deutschland eine lange Tradition. Sie entstanden im 19. Jahrhundert als Antwort auf soziale und wirtschaftliche Herausforderungen. Heute gibt es über 100.000 eingetragene Genossenschaften in Deutschland.
Aktuelle Bedeutung im Wirtschaftsleben
Genossenschaften sind wichtig in der deutschen Wirtschaft. Sie zeichnen sich durch ihre demokratische Struktur und Krisenfestigkeit aus. Für die Gründung einer Genossenschaft sind mindestens drei Mitglieder nötig.
Aspekt | Details |
---|---|
Mindestmitgliederzahl | 3 (5 bei Vorstand und Aufsichtsrat) |
Gründungskosten | 1.000 – 4.500 Euro |
Jährliche Mitgliedsbeiträge | 200 – 1.800 Euro |
Businessplan | Mindestens 3 Jahre |
Der Genossenschaftsvertrag, auch Satzung genannt, regelt die internen Abläufe und Ziele. Jährlich im Juli wird der Internationale Genossenschaftstag gefeiert. Dies stärkt das Bewusstsein für diese Unternehmensform.
Arten von Genossenschaften
Genossenschaften bieten viele Möglichkeiten für gemeinschaftliches Wirtschaften. Es gibt verschiedene Arten, die unterschiedliche Ziele erfüllen. Hier sind die wichtigsten Formen:
Worker-Coop
Bei einer Worker-Coop sind die Mitarbeiter auch Eigentümer. Sie entscheiden gemeinsam über das Unternehmen und teilen Gewinne. Diese Form ist gut für Unternehmen, die Arbeitsplätze für ihre Mitglieder schaffen.
Community-Coop
Community-Coops dienen der lokalen Gemeinschaft. Beispiele sind Dorfläden oder Energiegenossenschaften. Sie fördern nachhaltige Entwicklung und stärken den Zusammenhalt. Wohnungsgenossenschaften bieten oft günstige Wohnmöglichkeiten und innovative Lebensgemeinschaftsmodelle.
Multi-Stakeholder-Coop
Diese Form bezieht verschiedene Interessengruppen ein. Ein Beispiel sind Erzeuger-Verbraucher-Genossenschaften, die Produzenten und Konsumenten vereinen. Sie ermöglichen faire Preise und kurze Lieferketten, erfordern aber gutes Management der unterschiedlichen Interessen.
Platform-Coop
Platform-Coops sind die genossenschaftliche Alternative zu digitalen Plattformen. Sie bieten ähnliche Dienste wie kommerzielle Anbieter, aber mit fairen Arbeitsbedingungen und demokratischer Kontrolle durch die Nutzer.
Genossenschaftsart | Hauptmerkmal | Beispiel |
---|---|---|
Worker-Coop | Mitarbeiter als Eigentümer | Handwerksbetriebe |
Community-Coop | Lokale Gemeinschaft | Dorfläden |
Multi-Stakeholder-Coop | Verschiedene Interessengruppen | Erzeuger-Verbraucher-Genossenschaften |
Platform-Coop | Digitale Plattformen | Fahrdienstleister |
Jede Genossenschaftsart hat ihre Stärken. Die Wahl hängt vom Geschäftsmodell und den Zielen ab. Wichtig ist, dass alle Formen auf den Prinzipien der Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung beruhen.
Genossenschaft gründen: Schritt-für-Schritt Anleitung
Um eine Genossenschaft zu gründen, braucht es viel Planung. Es gibt viele wichtige Schritte, die man nicht vergessen darf. Hier ist eine einfache Anleitung:
- Entwickeln Sie Ihre Geschäftsidee
- Erstellen Sie einen detaillierten Businessplan
- Formulieren Sie die Satzung
- Führen Sie die Gründungsversammlung durch
- Lassen Sie die Gründung von einem Prüfungsverband prüfen
- Tragen Sie die Genossenschaft ins Register ein
Man braucht mindestens drei Gründungsmitglieder. Eine eingetragene Genossenschaft (eG) ist beliebt. Das liegt daran, dass die Gründung einfacher ist als bei anderen Rechtsformen.
Ein guter Geschäftsplan ist sehr wichtig. Er muss zeigen, wie viel Geld man braucht und wie man es bekommt. Wenn die Finanzen unrealistisch sind, kann das scheitern.
Die Satzung regelt wichtige Dinge. Zum Beispiel, wie viel Mitglieder einzahlen müssen und wie man Rücklagen aufbaut. Der Betrag, den man für den Geschäftsanteil braucht, muss in der Satzung stehen.
Die Plattform www.genossenschaften.de bietet kostenlose Hilfsmittel. Dazu gehören GenoCanvas, GenoPlan und ein Satzungsgenerator. Diese Tools helfen Ihnen, die Schritte zur Gründung einer Genossenschaft zu bewältigen.
Rechtliche Voraussetzungen
Beim Start einer Genossenschaft müssen wichtige rechtliche Punkte beachtet werden. Das Genossenschaftsgesetz ist die Basis für diese spezielle Unternehmensform in Deutschland.
Mindestmitgliederzahl
Für eine eingetragene Genossenschaft (eG) braucht man mindestens drei Gründungsmitglieder. Obwohl es nur drei sind, kann das Unternehmen leicht starten. Interessant ist, dass in Deutschland jeder vierte Bürger in einer Genossenschaft Mitglied ist.
Genossenschaftsgesetz
Das Genossenschaftsgesetz legt die rechtlichen Regeln fest. Es verlangt eine Satzung und einen Geschäftsplan mit langfristiger Planung. Ein Prüfungsverband prüft, ob die Gründung wirtschaftlich und rechtlich möglich ist.
Haftungsbeschränkung
Eine eingetragene Genossenschaft schützt ihre Mitglieder vor hohen Verlusten. Nach der Eintragung im Genossenschaftsregister haftet nur das Vermögen der Genossenschaft. Im Gegensatz zu anderen Formen gibt es kein Mindestkapital.
Die genossenschaftliche Pflichtprüfung sorgt für finanzielle Sicherheit. Das macht die Genossenschaft zur stabilsten Rechtsform in Deutschland. Der Gründungsprozess dauert normalerweise drei bis sechs Monate. Seit 2025 kann man sogar online gründen.
Die Satzung erstellen
Die Satzung ist das Herz einer Genossenschaft. Sie bestimmt die Regeln und den Zweck des Unternehmens. Es gibt wichtige Pflichtbestandteile, die beachtet werden müssen.
Pflichtbestandteile
Eine gültige Satzung muss bestimmte Dinge enthalten:
- Name und Sitz der Genossenschaft
- Gegenstand des Unternehmens
- Regelungen zur Nachschusspflicht
- Bestimmungen zu Generalversammlungen
- Festlegung des Geschäftsanteils
- Bildung einer Rücklage
Neue Mitglieder müssen mindestens 10% des Geschäftsanteils einbringen.
Förderzweck definieren
Der Förderzweck ist das Wichtigste in der Satzung. Er zeigt, wie die Genossenschaft Mitglieder unterstützen will. Ein klarer Förderzweck ist für den Erfolg der Genossenschaft wichtig.
Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Satzung regelt, was Mitglieder können und müssen. Dazu zählen:
- Stimmrecht in der Generalversammlung
- Recht auf Information und Einsicht in Geschäftsunterlagen
- Pflicht zur Einzahlung des Geschäftsanteils
- Pflicht zur Einhaltung der Satzung
Bei Wohnungsbaugenossenschaften gibt es spezielle Regeln für Mitglieder mit eingeschränkten Rechten.
Aspekt | Bedeutung |
---|---|
Mindestmitgliederzahl | 3 Mitglieder (natürliche oder juristische Personen) |
Form der Satzung | Schriftform |
Wirtschaftskonzept | Für mindestens 3 Jahre nach Gründung |
Aufsichtsrat | Ab 20 Mitgliedern erforderlich |
Genossenschaftsorgane einrichten
Die Einrichtung der Genossenschaftsorgane ist ein wichtiger Schritt. Zu den Hauptorganen gehören die Generalversammlung, der Vorstand und der Aufsichtsrat. Jedes Organ hat spezifische Aufgaben.
Die Generalversammlung ist das höchste Entscheidungsgremium. Sie wählt den Vorstand und den Aufsichtsrat. Bei kleinen Genossenschaften kann die Satzung dem Vorstand Weisungen geben.
Der Vorstand führt die Geschäfte. Er besteht aus mindestens zwei Personen. Bei kleinen Genossenschaften reicht oft eine Person aus.
Der Aufsichtsrat überwacht den Vorstand. Er ist bei großen Genossenschaften Pflicht. Kleinere Genossenschaften können auf einen Aufsichtsrat verzichten.
Genossenschaftsorgan | Mindestanzahl Mitglieder | Hauptaufgaben |
---|---|---|
Generalversammlung | Alle Mitglieder | Wahl von Vorstand und Aufsichtsrat, Entscheidungsfindung |
Vorstand | 2 (1 bei kleinen Genossenschaften) | Geschäftsführung, Vertretung der Genossenschaft |
Aufsichtsrat | 3 (optional bei kleinen Genossenschaften) | Überwachung des Vorstands, Beratung |
Die Satzung regelt Beschlussfähigkeit und Protokollierung. Eine sorgfältige Einrichtung der Organe ist wichtig für den Erfolg.
Der Businessplan
Ein guter Genossenschaft Businessplan ist sehr wichtig. Er enthält das Geschäftsmodell, die Finanzplanung und eine Wirtschaftlichkeitsberechnung. Diese Teile helfen, ob die Genossenschaft erfolgreich sein kann.
Geschäftsmodell entwickeln
Das Geschäftsmodell muss klar und überzeugend sein. Es erklärt, was die Genossenschaft macht, analysiert den Markt und zeigt die Strategie. Es ist auch wichtig, wie viele Mitglieder in den ersten zwei Jahren werden.
Finanzplanung
Die Finanzplanung ist ein wichtiger Teil des Businessplans. Sie beinhaltet Umsatzprognosen, Kosten und einen Liquiditätsplan. Es ist wichtig, die Unterschiede zwischen Startkapital und laufenden Kosten zu kennen.
Finanzaspekt | Bedeutung |
---|---|
Personalkosten | Oft größter Kostenfaktor |
Liquiditätsplan | Zeigt Kapitalbedarf für kommende Jahre |
Umsatzerlöse | Berücksichtigt Rabatte und Mehrwertsteuer |
Wirtschaftlichkeitsberechnung
Die Wirtschaftlichkeitsberechnung beinhaltet eine Break-Even-Analyse und eine Planbilanz. Sie zeigt, wann die Genossenschaft Gewinne macht und wie sich Vermögen entwickelt. Eine genaue Kostenplanung ist dabei sehr wichtig.
Ein fundierter Businessplan ist der Schlüssel zum Erfolg einer Genossenschaft und bildet die Basis für eine positive Gründungsprüfung.
Die Gründungsversammlung
Die Gründungsversammlung ist ein wichtiger Schritt für eine Genossenschaft. Sie startet das Unternehmen offiziell und setzt wichtige Grundlagen.
Vorbereitung und Ablauf
Für die Gründungsversammlung braucht man mindestens drei Gründungspartner. Zuerst muss ein detaillierter Businessplan erstellt werden. Dieser erklärt, was die Genossenschaft macht, wie sie organisiert ist und welche Ziele sie hat.
Die Satzung muss vorbereitet sein und alle Gesetze erfüllen. Bei der Versammlung wird die Satzung beschlossen und von allen unterschrieben. Danach wählt man den Vorstand und den Aufsichtsrat.
Protokollierung
Ein genaues Protokoll ist wichtig für die Eintragung ins Genossenschaftsregister. Es dokumentiert alle wichtigen Entscheidungen und Wahlergebnisse. Das Protokoll muss vom Versammlungsleiter und einem weiteren Gründungsmitglied unterschrieben werden.
Nach der Versammlung beginnt die Körperschaftsteuerpflicht. Der Steuersatz liegt bei 15 Prozent plus Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer. Die Steuer für Gewinne hängt von den Empfängern und der Beteiligung ab.
Prüfungsverband und Gründungsprüfung
Beim Gründen einer Genossenschaft ist eine genaue Prüfung wichtig. Ein Genossenschaft Prüfungsverband überprüft alles genau. Dieser Schritt schützt die Mitglieder und Gläubiger.
Der Prüfungsverband prüft in drei Schritten:
- Unterlagensichtung und Auftragsbestätigung
- Analyse der Satzung und Prüfung der Unterlagen
- Erstellung der gutachtlichen Äußerung
Ein positives Ergebnis ist nötig, um im Genossenschaftsregister eingetragen zu werden. Die Prüfer schauen auf Recht und Wirtschaftlichkeit.
Ein guter Businessplan für drei Jahre ist wichtig. Er muss realistische Zahlen zeigen. Die Prüfer suchen nach finanziellen und organisatorischen Problemen.
Die Gründungsprüfung ist zeitaufwändig und teuer. Doch viele Gründer finden sie im Rückblick nützlich. Sie hilft, dass Genossenschaften sehr stabil sind.
Die genossenschaftliche Pflichtprüfung prüft Wirtschaft, Geschäftsführung und Mitgliederliste.
Nach der Gründung gibt es regelmäßige Prüfungen. Große Genossenschaften müssen jährlich prüfen lassen. Das betrifft Jahresabschluss, Buchführung und Lagebericht.
Eintragung ins Genossenschaftsregister
Die Anmeldung im Genossenschaftsregister ist der letzte Schritt zur Rechtsfähigkeit. Für den Erfolg der Genossenschaft Registereintragung sind bestimmte Dokumente und Bedingungen nötig.
Erforderliche Unterlagen
Für die Eintragung ins Genossenschaftsregister braucht man:
- Satzung der Genossenschaft
- Gründungsprotokoll
- Urkunde der Bestellung des Aufsichtsrats
- Bescheinigung des Prüfungsverbands
Anmeldung beim Registergericht
Die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Amtsgericht. Wichtige Punkte bei der Anmeldung sind:
Aspekt | Details |
---|---|
Mindestmitgliederzahl | 3 Gründungsmitglieder |
Mindestkapital | Kein gesetzliches Minimum, aber Prüfung durch Genossenschaftsverband |
Haftung | Begrenzt auf Gesellschaftsvermögen (bei entsprechender Satzung) |
Aufsichtsrat | Kann bei weniger als 20 Mitgliedern entfallen |
Mit der Eintragung wird die Genossenschaft juristisch anerkannt. Die Registereintragung ist ein wichtiger Schritt für jedes neue Unternehmen.
Eine eingetragene Genossenschaft muss einen Jahresabschluss aufstellen, der von einem Genossenschaftsverband überprüft wird.
Die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft ist flexibel. Sie kann jederzeit gekündigt werden, unabhängig von Kapitalanteilen. Dies macht die Genossenschaft zu einer dynamischen Unternehmensform.
Finanzierung der Genossenschaft
Die Finanzierung einer Genossenschaft ist sehr wichtig. Sie basiert auf den Beiträgen der Mitglieder und Fördermitteln.
Geschäftsanteile
Die Geschäftsanteile sind das Fundament. Jedes Mitglied kauft bei Eintritt Anteile. Die Satzung bestimmt, wie viele und wie viel sie kosten.
Ein großer Vorteil ist, dass Genossenschaften kein Mindestkapital brauchen. Aber die Satzung kann ein Mindesteigenkapital festlegen, besonders bei großen Anfangsinvestitionen.
Fördermöglichkeiten
Zusätzliche finanzielle Unterstützung gibt es durch Fördermöglichkeiten. Viele Bundesländer unterstützen Sozialgenossenschaften. Auch Prüfungsverbände bieten Beratung und Betreuung an.
Finanzierungsquelle | Besonderheiten |
---|---|
Geschäftsanteile | Basis der Finanzierung, flexibel gestaltbar |
Förderprogramme | Je nach Bundesland und Genossenschaftsart verfügbar |
Prüfungsverbände | Bieten Beratung und Unterstützung |
Finanzplanung ist für den Erfolg entscheidend. Genossenschaften legen Wert auf ihren Förderzweck, nicht auf Gewinn. Deshalb sind sie in Deutschland sehr sicher.
Steuerliche Aspekte
Die Steuerregeln für Genossenschaften sind wichtig, wenn man eine gründet oder leitet. In Deutschland gibt es spezielle Steuern für Genossenschaften.
Genossenschaften müssen Steuern zahlen. Der Steuersatz liegt bei 15% plus 5,5% Solidaritätszuschlag. Meistens fällt auch Gewerbesteuer an. Das macht die Gesamtsteuer etwa 30-33%.
- Landwirtschaftliche Genossenschaften können einen Freibetrag von 15.000 € geltend machen
- Wohnungsbaugenossenschaften können unter bestimmten Voraussetzungen von der Körperschaftsteuer befreit werden
- Gewinne aus dem Handel mit Mitgliedern können als Rücklage verbucht werden
Bei der Umsatzsteuer gelten für Genossenschaften die normalen Regeln. Es gibt Ausnahmen für Vermietungsgenossenschaften und gemeinnützige Genossenschaften.
Die Steuer für Gewinne hängt davon ab, ob Mitglieder ihre Anteile privat oder betrieblich halten. Im Privatvermögen fällt eine Kapitalertragsteuer von 25% an.
Eine frühzeitige steuerliche Beratung ist empfehlenswert. So kann man die Steuern für die Genossenschaft optimieren.
Mitgliederverwaltung
Die Mitgliederverwaltung ist sehr wichtig für die Genossenschaft. Sie beinhaltet viele Aufgaben, die gut gemacht werden müssen.
Aufnahme neuer Mitglieder
Neue Mitglieder können sich schriftlich anmelden. Ab 2025 gibt es auch einen digitalen Weg. Bei der Gründung müssen Mitglieder die Satzung unterschreiben.
Nach der Anmeldung im Genossenschaftsregister müssen sie ihre Beitrittserklärung unterschreiben.
Führung des Mitgliederregisters
Das Mitgliederregister ist sehr wichtig. Der Vorstand muss bestimmte Infos aufbewahren:
- Namen und Anschriften der Mitglieder
- Anzahl der übernommenen Geschäftsanteile
- Datum des Beitritts und Austritts
- Wichtige Eintragungen mit Wirksamkeit und Gründen
Bei kleinen Genossenschaften reicht eine manuelle Liste. Aber bei mehr Mitgliedern wird es schwieriger. Deshalb sind digitale Lösungen besser.
Das Mitgliederregister ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben. Es ist auch wichtig für die Organisation. Es hilft, mit den Mitgliedern gut zu kommunizieren und unterstützt wichtige Prozesse.
Besondere Pflichten der Genossenschaft
Genossenschaften haben spezielle Pflichten. Diese unterscheiden sie von anderen Firmen. Sie helfen, dass die Genossenschaft transparent und vertrauenswürdig ist.
Ein wichtiger Punkt ist die regelmäßige Überprüfung durch einen Verband. Diese Kontrolle sichert, dass die Genossenschaft richtig läuft und ihre Mitglieder unterstützt.
Genossenschaften müssen auch einen Jahresabschluss machen. Dieser muss innerhalb von fünf Monaten nach dem Geschäftsjahr fertig sein. Er zeigt, wie die Finanzen der Genossenschaft stehen.
Es gibt auch die jährliche Generalversammlung. Hier haben alle Mitglieder eine Stimme, egal wie viele Anteile sie haben. Bei mehr als 1500 Mitgliedern kann eine Vertreterversammlung stattfinden.
Pflicht | Frist | Zweck |
---|---|---|
Prüfung durch Verband | Regelmäßig | Kontrolle der Geschäftsführung |
Jahresabschluss | 5 Monate nach Geschäftsjahresende | Finanzielle Transparenz |
Generalversammlung | Jährlich | Mitbestimmung der Mitglieder |
Wenn Genossenschaften diese Pflichten erfüllen, bauen sie Vertrauen auf. Das hilft, die Genossenschaft langfristig stabil zu machen. Es zeigt, dass Genossenschaften in einem besonderen rechtlichen Rahmen arbeiten.
Fazit
Genossenschaften zu gründen hat viele Vorteile. Man braucht nur drei Gründungsmitglieder und zahlt 850 bis 2.500 Euro. Jedes Mitglied hat eine Stimme, was für faire Entscheidungen sorgt.
Ein großer Vorteil ist die Haftung, die nur auf die Einlagen beschränkt ist. Genossenschaften können Risiken teilen und gemeinsames Kapital nutzen. Das stärkt ihre Position am Markt und ermöglicht große Projekte.
Die Zukunft von Genossenschaften sieht gut aus. Sie sind flexibel und können sich schnell an Veränderungen anpassen. Besonders in der Landwirtschaft, im Einzelhandel und in der Energiebranche gibt es große Chancen.
Beispiele wie EDEKA oder die Bocholter Energie- und Wasserversorgung zeigen, dass Genossenschaften erfolgreich sein können. Trotz Herausforderungen wie internen Konflikten, bieten Genossenschaften viele Chancen. Mit guter Planung und engagierten Mitgliedern können sie innovative Lösungen finden.